Bundesgerichtsurteil vom 10. August 2016 (1C_313/2015, 1C_317/2015)
Das Bundesgericht verweigert dem Bauprojekt "Ringling" im Zürcher Stadtteil Höngg die Baubewilligung. Als Arealüberbauung, die von erheblichen Privilegien bezüglich Geschosszahl und Ausnützungsziffer profitiert, wird das Projekt den gesetzlichen Anforderungen an eine "besonders gute" Gestaltung nicht gerecht. Insbesondere fehlt es an einer Eingliederung in die bauliche und landschaftliche Umgebung.
Pressemitteilung zum Bundesgerichtsurteil
Todesstoss für Zürcher "Ringling"- Siedlung; Artikel im Tagesanzeiger (25.8.2016)
Die Siedlung Ringling wird nicht gebaut; Artikel in der NZZ (25.8.2016)
Ein Affront für die Fachleute; Artikel in der NZZ (5.9.2016)
IG Pro-Rütihof